Entspannt den passenden Nebenjob Finden

Wer neben dem Hauptjob schnell und einfach Geld verdienen möchte, ist bei INPL genau richtig. Unsere digitale Plattform ermöglicht es, flexibel und ohne Bewerbungsprozess einzelne Schichten in einem Nebenjob zu buchen, der zu den eigenen Wünschen und Verfügbarkeiten passt. Nebenjobben war noch nie so unkompliziert und zugänglich wie mit INPL.

Auf der INPL Webseite finden Sie lukrative Nebenjobs in Ihrer Nähe. Unsere Nebenjobs eignen sich ideal, um neben dem Hauptjob zusätzliches Geld zu verdienen. Die Tätigkeiten sind einfach und vielfältig.

Lager und Handel

Wer aushilft im Lager, kann nicht nur den Kopf frei bekommen, sondern auch körperlich betätigt werden. Dies ist eine gute Möglichkeit, sich fit zu halten. Als Kommissioniererin sorgen Sie in großen Lagerhallen dafür, dass alles ordentlich und reibungslos verläuft. Als Warenverräumerin stellen Sie Regale in Drogerien, Supermärkten und Baumärkten ein. In beiden Nebenjobs erhalten Sie interessante Einblicke in die Logistikbranche.

Fahrer- und Lieferjobs

Ein Nebenjob als Fahrer*in bietet die perfekte Gelegenheit, eine Stadt aus einer neuen Perspektive kennen zu lernen. Mit Fahrrad oder PKW sorgen Sie dafür, dass Kunden ihre bestellten Waren schnell und zuverlässig erhalten und vielleicht können Sie sogar dabei ein Lächeln auf ihre Gesichter zaubern.

Nebenjobs bei INPL: Voraussetzungen

Um sich für die Nebenjobs bei INPL anzumelden, ist es erforderlich, eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung zu haben. Unsere Nebenjobs finden im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung statt, das bedeutet, dass keine Abgaben für die Sozialversicherung gezahlt werden müssen. Auch für Studenten bieten wir passende Jobs an.

Für die Anmeldung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eine Arbeitserlaubnis in Deutschland. Außerdem sollten Sie über gute Deutsch- oder Englischkenntnisse verfügen.

Wenn Sie all diese Anforderungen erfüllen, steht Ihrem Nebenverdienst nichts im Wege.

Häufige Fragen zu Nebenjobs

Ob die Nebenjobs bei INPL steuerpflichtig sind, hängt von der Art des Nebenjobs ab. Da sie im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung stattfinden, sind sie in der Regel lohnsteuerpflichtig. Wenn man bereits einen Hauptjob hat, wird das Einkommen aus dem Nebenjob in Steuerklasse VI abgerechnet. Es kann sich am Ende des Jahres lohnen, eine Steuererklärung abzugeben, da die endgültige Steuerbelastung erst unter Berücksichtigung aller weiteren steuerpflichtigen Einkünfte deutlich wird. Es kann sein, dass man über das Jahr verteilt zu viel Lohnsteuer gezahlt hat, wenn das Gesamteinkommen im Jahr (Haupt- und Nebenverdienst zusammengerechnet) unter dem jährlichen Grundfreibetrag geblieben ist. Es gibt jedoch auch andere Arten von Nebenjobs, wie z.B. den 520-Euro-Minijob, die in der Regel mit einer einheitlichen Pauschsteuer von 2% des Verdienstes besteuert werden und von der Arbeitsstelle übernommen werden. Diese Art von Nebenjobs findet man jedoch nicht bei INPL.

Ja, es ist grundsätzlich erlaubt, zwei Jobs auszuüben. Das ist sogar im Grundgesetz in Artikel 12 mit der Berufsfreiheit festgeschrieben. Demnach haben alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Auch sonst sind Arbeitnehmer*innen nicht verpflichtet, ihre gesamte Arbeitskraft nur einer Arbeitsstelle zu widmen. Sie sind nur dazu verpflichtet, die im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit zu leisten. Grundsätzlich darf man also einen Zweitjob ausüben, solange man sich an gesetzliche und betriebliche Vorgaben hält (wie z.B. das Arbeitszeitgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, das Wettbewerbsverbot, vertragliche Klauseln, usw.).

Grundsätzlich hat jede Person das Recht, neben einem Hauptjob eine Nebentätigkeit auszuüben, solange man sich an bestimmte Regeln hält. Man ist nur verpflichtet, die in seinem Arbeitsvertrag für die Haupttätigkeit festgelegte Arbeitszeit zu leisten. Dennoch hat der Hauptjob immer Vorrang. Sollte sich die Nebentätigkeit negativ auf den Hauptjob auswirken, kann die Arbeitsstelle sogar die Ausübung untersagen. Um solche Probleme zu vermeiden, sollte man die Hauptarbeitsstelle über jede Nebenbeschäftigung informieren und sicherstellen, dass man das Wettbewerbsverbot und eventuelle Klauseln im Arbeitsvertrag einhält.

Man muss sich immer an die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene Höchstarbeitszeit von 8 Stunden pro Werktag halten. Das Gesetz geht von einer Sechstagewoche aus, wodurch eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche entsteht. Vorübergehend sind 60 Stund

Es gibt keine Regelung, die vorschreibt, wie viel Zeit zwischen dem Haupt- und Nebenjob liegen muss. Das Arbeitszeitgesetz regelt lediglich, wie viele Stunden man generell maximal in der Woche arbeiten darf und wie viel Ruhezeit man nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit haben muss. So müssen alle Arbeitnehmer*innen zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn eine gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden einhalten. Wenn der Arbeitstag also morgens um 8:00 Uhr beginnt, müssen alle beruflichen Tätigkeiten spätestens um 21:00 Uhr beendet sein.

Ob sich ein Nebenjob lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Standort, dem Zeitpunkt der Schicht und dem Einsatzort. Regional gibt es beim Stundenlohn, trotz Mindestlohn, kleine Unterschiede. Zum Beispiel kann Nürnberg eine lukrative Stadt für Nebenjobs sein. Der Zeitpunkt der Schicht ist auch von Bedeutung, Sonntags gibt es manchmal einen Zuschlag und Nachtschichten werden oft höher vergütet als Tagesschichten. Der Einsatzort ist auch von Bedeutung, ein Barkeeper in einem exklusiven Hotel oder Restaurant hat meist einen höheren Stundenlohn als ein kleiner Betrieb. Faktor ist auch Zusatzqualifikation, wenn man z.B. einen Führerschein hat oder ein kostenloses Kassen– oder Servicetraining absolviert hat, kann man in der Regel mit einem höherem Stundenlohn oder mehr Flexibilität bei der Jobauswahl rechnen.

Einsatzgebiete

Buchhalter/in

Industriemechaniker/in

Lackierer

Lagerhelfer

Lagermitarbeiter

Maschinen- und Anlagenführer

Reinigungskraft

Produktionshelfer Produktion

Verkäufer Einzelhandel

Restaurantfachmann / Empfangsmitarbeiter

Staplerfahrer

Pflegehilfskraft